Kfz Haftpflichtversicherung

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Kfz Haftpflichtversicherung

Wie bereits im Wortlaut enthalten, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung.
Dies ist festgelegt im § 1 Pflichtversicherungsgesetz: „Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.“

Die Strassenverkehrsbehörde lässt ein Fahrzeug für den Strassenverkehr erst zu, wenn der Halter nachweisen kann, dass er sein Fahrzeug pflichtversichert hat. Dieser Nachweis wird anhand einer, von einem Kfz-Versicherer ausgestellten, Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) erbracht. Diese besteht bei einer Onlineversicherung mittlerweile nur noch aus einem Code, den man der Zulassungsstelle vorzeigen muss.

Kfz Versicherung vergleichen

Die Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall die Schäden, die man jemand anderem zugefügt hat. Hierzu zählen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt nicht die Schäden, die einem selber entstanden sind. Hierfür gibt es noch die Möglichkeit, eine Kaskoversicherung abzuschliessen, die eine sehr nützliche aber keine obligatorische Versicherung darstellt.

Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden bis zu der vereinbarten Deckungssumme. Da man mit einem Kraftfahrzeug erhebliche Schäden anrichten kann, sollte man eine sehr hohe, möglichst unbegrenzte Deckungssumme bei der Versicherung wählen.
Hier hat der Gesetzgeber in § 4, Abs.2 PflVG Mindestversicherungssummen festgelegt.
Diese betragen im Jahr 2010:

a) für Personenschäden siebeneinhalb Millionen Euro,

b) für Sachschäden eine Million Euro,

c) für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden Vermögensschäden (reine Vermögensschäden) 50 000 Euro.

Muss eine Versicherung einen Schaden regulieren, den der Halter verursacht hat, wird sie den Schadenfreiheitsrabatt kürzen bzw. die Schadenfreiheitsstufe heruntersetzen. Diese Stufen erwirbt man, wie der Name schon sagt, mit schadenfreien Versicherungsjahren. Sie gelten für jeden individuell.
Deswegen ist es auch nicht immer leicht, Kfz-Versicherungen zu vergleichen. Neben dem Schadenfreifeitsrabatt gibt es noch viele weitere Merkmale wie z. Bsp. Berufsstatus, jährliche Laufleistung des Kraftfahrzeugs usw., die die Höhe der Versicherungsprämie beeinflussen. Wichtig ist bei einem Vergleich nur, dass bei allen Anbietern die gleichen Parameter eingegeben werden.